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Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Das bedeutet:
Ab dem 01.01.2023 entfällt beim Kauf einer Solaranlage, sowie bei allen nötigen Komponenten für den Betrieb und die Speicherung des generierten Stroms die Mehrwertsteuer von 19 %.

Mehr dazu unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de